Pfand in der österreichischen Gastronomie - Fakten und FAQs

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Deposit System in the Austrian Gastronomy Industry - Facts and FAQs

Übersicht der Fristen – 2025 als Übergangsjahr:

 

  • Der Verkauf von Produkten inkl. Pfandlogo darf mit 01.2025 beginnen.
  • Der Verkauf von Produkten ohne Pfandlogo ist gemäß Pfandverordnung bis zum 12.2025 gestattet.

Somit muss grundsätzlich jeder Betrieb, der Pfandprodukte verkauft, spätestens ab dem 01.01.2026 Pfand einheben und verrechnen.

Ausnahme geschlossene „Vor-Ort-Gastronomie“:

Im regulären Vor-Ort Gastronomie-Betrieb (z.B. Restaurant, Kaffeehaus, Club, Diskothek, Bar) muss kein Pfand an den Konsumenten verrechnet werden. Argument: es handelt sich um einen
Kreislauf in einer In-sich geschlossenen Gastronomie.

 

[Außer es werden z.B. Dosen für Mitnahme „On-The-Go“ / „Take Away“ explizit angeboten und verkauft. Diese sind dann mit einem zusätzlichen Pfandbetrag von € 0,25 zu verrechnen.]

 

TIPP: In die Getränkekarte schreiben: Getränke müssen vor Ort konsumiert werden.

 

ACHTUNG: Der Getränkeeinkauf erfolgt allerdings immer mit einem Pfandbetrag von € 0,25.

Somit werden in der geschlossenen Vor-Ort-Gastronomie zwar Pfand-Gebinde (weiter)verkauft – allerdings muss der Pfandbetrag nicht eingehoben oder an die KonsumentInnen weiterverrechnet werden.

Wie bekomme ich als Gastronom nun meinen ausgelegten Pfandbetrag zurück?

Der Gastronomie-Betrieb kann die leeren Gebinde selbstständig z.B. über Rücknahmeautomaten retournieren und erhält vom Automaten eine Gutschrift. Die einzige Voraussetzung hierfür ist die Lesbarkeit des EAN-Codes auf den leeren Dosen/Flaschen.

Um das Handling zu erleichtern, empfiehlt sich aber die Registrierung als manueller Rücknehmer bei der EWP. Die EWP Recycling Pfand Österreich GmbH kümmert sich als zentrale Stelle um alle organisatorischen und strukturellen Agenden des Einweg-Pfandsystems.  

Die Abholung der Einwegpfandgebinde kann dann wahlweise über die EWP Recycling Pfand Österreich direkt oder über bestehende Tarifpartner (Transgourmet, Kastner etc.) organisiert werden.

Dazu müssen die zurückgenommenen Verpackungen in speziellen Säcken gesammelt und anschließend plombiert werden. Sobald 3 volle Säcke (ein Sack fasst ca. 150 Stück an Leergebinden) gesammelt wurden, kann eine Abholung über die EWP beauftragt werden.
Die Rückgabe beim Tarifpartner des Vertrauens kann schon ab einem vollen Sack erfolgen. Die Sammelsäcke und Plomben sind kostenlos und direkt über das EWP Portal zu bestellen – auch die Abholung der vollen Sammelsäcke ist kostenlos.

Die EWP hat mit allen wichtigen Lieferanten Verträge zur verpflichtenden Rücknahme und Abholung direkt vor Ort beim Gastronomie-Betrieb.

Hier wird dann zusätzlich zum Pfand selbst eine Handling-Vergütung von € 0,0288 für Kunststoffflaschen und € 0,0261 für Metall-Dosen bei manueller Rücknahme an den Gastronomen gutgeschrieben. Die Gutschrift des ausgelegten Pfandbetrags inkl. der Handlingfees durch die EWP erfolgt bei einer manuellen Rücknahme 2x im Monat per Überweisung.


Voraussetzungen für die manuelle Rücknahme:

  • Es müssen bei der manuellen Rücknahme jene Produkte zurückgenommen werden, die über die Verkaufsstelle in Verkehr gesetzt wurden bzw. Verpackungen in gleichen Gebinden.
  • Wird eine Packungsgröße (z.B. 0,5 Liter Kunststoff-Flasche oder 0,25 Liter Dose) an einer Verkaufsstelle verkauft, müssen diese Packungen auch wieder zurückgenommen werden, auch von anderen Marken, als an der konkreten Verkaufsstelle erhältlich.
  • Die Rücknahme ist auf die pro Kaufakt üblichen Stückzahlen beschränkt.
  • Beispiel: Eine Würstelstand-Betreiber:in muss NICHT 20 Einwegpfand-Verpackungen zurücknehmen, da er/sie pro Kaufakt durchschnittlich nur 2-3 Flaschen oder Dosen ausgibt.


[Bei sehr großen Mengen (> 200.000 Stück) kann es Sinn machen, in einen eigenen Rücknahmeautomaten zu investieren. Die Kosten hierfür liegen ca. bei € 30.000,-.]

 

Mehr Infos zu den Handling Fees gibt es hier:


HANDLING FEES

Lesbarkeit des EAN-Codes:

Generell ist die Lesbarkeit des EAN-Codes auf den leeren Dosen und Flaschen Grundvoraussetzung für die Rücknahme, damit auch der ausgelegte Pfandbetrag von € 0,25 pro Gebinde wieder zurückerstattet werden kann. Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass der Pfandschlupf (z.B. EAN Code ist nicht lesbar oder Konsument nimmt das Gebinde versteckt mit) unter 1 % liegt.

Tipps an den Gastronomen:

  • Als manueller Rücknehmer registrieren lassen und pro Dose/Flasche zusätzlich die Handling-Fee kassieren. Die Abholung erfolgt kostenlos durch den Lizenzpartner oder die EWP direkt.
  • ⁠Preisgestaltung neu überdenken + Getränkekarte mit Zusatz zur verpflichtenden Vor-Ort-Konsumation überarbeiten (sofern möglich).
  • Bei Unklarheiten einfach das Portal der EWP online aufsuchen und unter der Registerkarte „Fragen & Antworten“ nachschlagen.
EWP Portal

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